Rechtliches

Allgemeine Geschäfts­bedingungen

Stand: März 2026

§ 1 — Geltungsbereich und Vertragspartner

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge zwischen der ELEVUM LLC, 1309 Coffeen Avenue STE 19324, Sheridan, Wyoming 82801, USA (nachfolgend „ELEVUM“ oder „Auftragnehmer“) und dem jeweiligen Auftraggeber (nachfolgend „Kunde“) über die Erbringung von Dienstleistungen im Bereich Softwareentwicklung, Webentwicklung, App-Entwicklung, UI/UX-Design und verwandte digitale Leistungen.

(2) Diese AGB gelten ausschließlich für Geschäftskunden im Sinne von § 14 BGB. Die Leistungen von ELEVUM richten sich nicht an Verbraucher im Sinne von § 13 BGB.

(3) Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn ELEVUM ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat.

(4) Individuelle Vereinbarungen, die im Einzelfall mit dem Kunden getroffen werden (einschließlich Nebenabreden, Ergänzungen und Änderungen), haben in jedem Fall Vorrang vor diesen AGB.

§ 2 — Vertragsgegenstand und Leistungsumfang

(1) ELEVUM erbringt für den Kunden digitale Dienstleistungen, deren Art und Umfang sich aus dem jeweiligen Angebot, dem Projektbriefing oder der individuellen Leistungsbeschreibung ergeben.

(2) Der konkrete Leistungsumfang wird vor Projektbeginn in einem schriftlichen Angebot oder einer Projektvereinbarung festgehalten. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht.

(3) Änderungen oder Erweiterungen des Leistungsumfangs während der Projektlaufzeit (Change Requests) bedürfen der schriftlichen Vereinbarung. ELEVUM wird dem Kunden die Auswirkungen auf Zeitplan und Vergütung unverzüglich mitteilen.

(4) Sofern nicht anders vereinbart, schuldet ELEVUM die Erstellung des vereinbarten Werkes (Werkvertrag gemäß §§ 631 ff. BGB). Die Leistungspflicht ist auf das im Angebot beschriebene Ergebnis begrenzt.

§ 3 — Angebot und Vertragsschluss

(1) Angebote von ELEVUM sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet sind.

(2) Der Vertrag kommt zustande durch schriftliche Auftragsbestätigung von ELEVUM oder durch Beginn der Leistungserbringung, je nachdem was zuerst eintritt. Schriftform im Sinne dieser AGB umfasst auch die elektronische Form (E-Mail).

(3) Angaben in Angeboten zu Leistungsumfang, Zeitrahmen und Vergütung sind bindend, sofern das Angebot als verbindlich gekennzeichnet ist.

§ 4 — Vergütung und Zahlungsbedingungen

(1) Die Vergütung ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot. Alle Preise verstehen sich in Euro (EUR) als Nettobeträge ohne Umsatzsteuer.

(2) ELEVUM LLC ist als US-Unternehmen nicht zur Erhebung deutscher, österreichischer oder schweizerischer Umsatzsteuer verpflichtet.

(3) Für Kunden mit Sitz in Deutschland oder Österreich gilt das Reverse-Charge-Verfahren: Die Umsatzsteuerschuld geht auf den Kunden als Leistungsempfänger über (§ 13b UStG bzw. § 19 Abs. 1 öUStG). Der Kunde ist verpflichtet, die Umsatzsteuer im Rahmen seiner eigenen Steuererklärung zu berechnen und abzuführen.

(4) Für Kunden mit Sitz in der Schweiz gilt das Empfängerortprinzip gemäß Art. 8 Abs. 1 MWSTG. Der Kunde deklariert die Bezugsteuer in seiner Mehrwertsteuerabrechnung.

(5) ELEVUM weist in Rechnungen keine Umsatzsteuer aus und kennzeichnet Rechnungen mit dem Hinweis „Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers (Reverse Charge)“.

(6) Sofern nicht anders vereinbart, werden Projekte in Meilensteinen abgerechnet:

  • 30 % der Gesamtvergütung bei Vertragsschluss (Anzahlung)
  • 40 % bei Erreichen des vereinbarten Zwischenmeilensteins
  • 30 % nach Abnahme des Gesamtprojekts

(7) Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung ohne Abzug zahlbar.

(8) Bei Zahlungsverzug ist ELEVUM berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz gemäß § 288 Abs. 2 BGB zu berechnen. Die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens bleibt vorbehalten.

(9) Der Kunde kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen.

§ 5 — Mitwirkungspflichten des Kunden

(1) Der Kunde stellt ELEVUM rechtzeitig alle für die Leistungserbringung erforderlichen Unterlagen, Informationen und Zugänge zur Verfügung.

(2) Der Kunde benennt einen verantwortlichen Ansprechpartner, der befugt ist, im Rahmen des Projekts Entscheidungen zu treffen und Freigaben zu erteilen.

(3) Feedback und Freigaben erfolgen innerhalb der im Projektplan vereinbarten Fristen. Verzögert der Kunde seine Mitwirkung, verlängern sich die Leistungsfristen von ELEVUM entsprechend.

(4) Der Kunde ist verantwortlich für die inhaltliche Richtigkeit der von ihm bereitgestellten Texte, Daten, Bilder und sonstigen Materialien.

§ 6 — Abnahme

(1) ELEVUM stellt dem Kunden die fertiggestellte Leistung zur Abnahme bereit und teilt dies schriftlich mit.

(2) Der Kunde ist verpflichtet, die Leistung innerhalb von 14 Tagen nach Bereitstellung zu prüfen und etwaige Mängel schriftlich anzuzeigen. Mängel sind dabei konkret und nachvollziehbar zu beschreiben.

(3) Erklärt der Kunde innerhalb der 14-Tage-Frist keine Abnahme und zeigt er auch keine Mängel an, gilt die Leistung als abgenommen.

(4) Unwesentliche Mängel berechtigen nicht zur Verweigerung der Abnahme.

§ 7 — Gewährleistung und Mängelbeseitigung

(1) ELEVUM gewährleistet, dass die erbrachte Leistung der vereinbarten Beschaffenheit entspricht und frei von Mängeln ist, die den Wert oder die Tauglichkeit für den vertraglich vorausgesetzten Zweck aufheben oder erheblich mindern.

(2) Die Gewährleistungsfrist beträgt 12 Monate ab Abnahme.

(3) Bei berechtigten Mängelrügen wird ELEVUM den Mangel innerhalb einer angemessenen Frist nachbessern. ELEVUM hat das Recht, zwei Nachbesserungsversuche vorzunehmen.

(4) Schlägt die Nachbesserung nach dem zweiten Versuch fehl, hat der Kunde das Recht auf Minderung der Vergütung oder — bei erheblichen Mängeln — auf Rücktritt vom Vertrag.

(5) Die Gewährleistung erstreckt sich nicht auf Mängel, die durch nachträgliche Änderungen des Kunden oder Dritter, durch unsachgemäße Nutzung oder durch Umstände verursacht werden, die nicht im Verantwortungsbereich von ELEVUM liegen.

§ 8 — Haftung

(1) ELEVUM haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung von ELEVUM beruhen, sowie für Schäden, die auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten beruhen.

(2) Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) haftet ELEVUM der Höhe nach begrenzt auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf.

(3) Die Haftung für leicht fahrlässige Verletzung nicht wesentlicher Vertragspflichten ist ausgeschlossen.

(4) Die summenmäßige Haftungsobergrenze für Schäden aus leichter Fahrlässigkeit beträgt die Höhe der vereinbarten Nettovergütung des jeweiligen Projekts, maximal jedoch 100.000 EUR.

(5) Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch zugunsten der Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen von ELEVUM.

§ 9 — Nutzungsrechte und Urheberrecht

(1) Mit vollständiger Bezahlung der vereinbarten Vergütung überträgt ELEVUM dem Kunden das ausschließliche, zeitlich und räumlich unbeschränkte Nutzungsrecht an den im Rahmen des Vertrags erstellten Werken.

(2) Vor vollständiger Bezahlung stehen dem Kunden nur einfache, nicht übertragbare Nutzungsrechte zu.

(3) ELEVUM behält das Recht, die im Rahmen des Projekts erstellten Werke in anonymisierter oder abstrahierter Form als Referenz in Portfolio, Fallstudien und Marketingmaterialien zu verwenden, sofern der Kunde dem nicht ausdrücklich widerspricht.

(4) An Vorlagen, Frameworks und wiederverwendbaren Codebestandteilen, die nicht individuell für den Kunden entwickelt wurden, behält ELEVUM sämtliche Rechte. Der Kunde erhält hieran ein einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht für den vereinbarten Zweck.

(5) Open-Source-Komponenten, die im Projekt verwendet werden, unterliegen den jeweiligen Open-Source-Lizenzen. ELEVUM informiert den Kunden über die verwendeten Lizenzen.

§ 10 — Vertraulichkeit und Datenschutz

(1) Beide Parteien verpflichten sich, alle im Rahmen der Zusammenarbeit erhaltenen vertraulichen Informationen der jeweils anderen Partei streng vertraulich zu behandeln und nur für die Zwecke des Vertragsverhältnisses zu verwenden.

(2) ELEVUM verpflichtet sich zur Einhaltung der Europäischen Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) bei der Verarbeitung personenbezogener Daten. Einzelheiten ergeben sich aus der Datenschutzerklärung.

(3) Für die Übermittlung personenbezogener Daten aus der EU/dem EWR in die USA stützt sich ELEVUM auf die EU-Standardvertragsklauseln (Standard Contractual Clauses, SCCs) gemäß dem Durchführungsbeschluss (EU) 2021/914 der Europäischen Kommission. Diese werden auf Wunsch des Kunden als Vertragsanlage bereitgestellt.

(4) Soweit ELEVUM personenbezogene Daten im Auftrag des Kunden verarbeitet, schließen die Parteien vor Beginn der Verarbeitung einen Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) gemäß Art. 28 DSGVO ab.

(5) ELEVUM setzt angemessene technische und organisatorische Maßnahmen ein, um die Sicherheit der Datenverarbeitung zu gewährleisten (Art. 32 DSGVO). Dazu gehören verschlüsselte Datenübertragung (TLS), Zugriffsbeschränkungen und regelmäßige Sicherheitsprüfungen.

(6) Die Vertraulichkeitsverpflichtung besteht auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses fort.

§ 11 — Laufzeit und Kündigung

(1) Die Vertragslaufzeit ergibt sich aus der jeweiligen Projektvereinbarung.

(2) Das Recht beider Parteien zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn:

  • eine Partei trotz schriftlicher Mahnung und angemessener Nachfrist ihren wesentlichen Vertragspflichten nicht nachkommt
  • über das Vermögen einer Partei ein Insolvenzverfahren eröffnet oder die Eröffnung mangels Masse abgelehnt wird

(3) Bei Kündigung durch den Kunden ohne wichtigen Grund vor Projektabschluss hat ELEVUM Anspruch auf Vergütung der bis zum Kündigungszeitpunkt erbrachten Leistungen sowie auf Ersatz der nachweislich entstandenen Aufwendungen. § 648 BGB findet Anwendung.

(4) Kündigungen bedürfen der Schriftform (E-Mail genügt).

§ 12 — Gerichtsstand und anwendbares Recht

(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).

(2) Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis ist der Sitz des Kunden, sofern der Kunde seinen Sitz in Deutschland, Österreich oder der Schweiz hat. Für Kunden mit Sitz außerhalb des DACH-Raums ist Gerichtsstand Frankfurt am Main.

(3) Ungeachtet des vorstehenden Absatzes steht es beiden Parteien frei, ein Mediationsverfahren einzuleiten, bevor der Rechtsweg beschritten wird. ELEVUM befürwortet die außergerichtliche Streitbeilegung.

§ 13 — Höhere Gewalt

(1) Keine Partei haftet für die Nichterfüllung oder verspätete Erfüllung ihrer vertraglichen Pflichten, soweit diese auf höhere Gewalt zurückzuführen ist. Höhere Gewalt umfasst insbesondere Naturkatastrophen, Pandemien, Krieg, Terrorismus, behördliche Anordnungen, Streiks sowie den Ausfall wesentlicher Infrastrukturen (Internet, Stromversorgung).

(2) Die betroffene Partei hat die andere Partei unverzüglich über den Eintritt und die voraussichtliche Dauer des Hindernisses zu informieren.

(3) Dauert das Hindernis länger als 60 Tage an, ist jede Partei berechtigt, den Vertrag zu kündigen.

§ 14 — Salvatorische Klausel

(1) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt.

(2) An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt diejenige wirksame Bestimmung, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.

(3) Gleiches gilt für etwaige Lücken in diesen AGB.

§ 15 — Schlussbestimmungen

(1) Änderungen und Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Aufhebung dieses Schriftformerfordernisses.

(2) Die Abtretung von Rechten und Pflichten aus dem Vertrag durch den Kunden bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung von ELEVUM.