Was ist der EU AI Act?

Der EU AI Act, auf Deutsch KI-Verordnung, ist die Verordnung (EU) 2024/1689. Sie ist am 1. August 2024 in Kraft getreten und gilt unmittelbar in allen Mitgliedstaaten. Sie unterscheidet zwischen Anbietern, die KI-Systeme entwickeln oder in Verkehr bringen, und Betreibern, die sie im eigenen Unternehmen einsetzen.

Kern ist ein risikobasierter Ansatz. Bestimmte Praktiken sind verboten, etwa Social Scoring. Hochrisiko-Systeme, zum Beispiel in Personalauswahl oder Kreditvergabe, unterliegen strengen Anforderungen. Für andere Systeme gelten vor allem Transparenzpflichten. Die meisten Anwendungen im Büroalltag fallen in die unteren Stufen.

Zeitplan der Pflichten

Die Pflichten greifen gestaffelt. Seit dem 2. Februar 2025 gelten die Verbote und die Pflicht zur KI-Kompetenz nach Artikel 4. Seit dem 2. August 2025 gelten Regeln für Anbieter von KI-Modellen mit allgemeinem Verwendungszweck. Viele weitere Pflichten gelten ab dem 2. August 2026.

Mit dem sogenannten Digital Omnibus hat die EU die Verordnung 2026 angepasst. Die Pflichten für viele Hochrisiko-Systeme wurden verschoben, nach aktuellem Stand für Systeme nach Anhang III auf Dezember 2027 und für KI in regulierten Produkten auf August 2028. Artikel 4 wurde neu gefasst: Unternehmen müssen Maßnahmen ergreifen, um die KI-Kompetenz ihrer Mitarbeitenden zu fördern. Prüfen Sie den aktuellen Stand im Einzelfall, das Regelwerk wird weiter konkretisiert.

Was der AI Act für Ihre Unternehmens-KI bedeutet

Wer KI einsetzt, ist in der Regel Betreiber. Wichtig sind dann vor allem drei Fragen: Für welche Zwecke nutzen wir KI, sind Mitarbeitende im Umgang geschult, und können wir nachvollziehen, was das System tut?

Technisch helfen dabei Funktionen, die ohnehin zu einer ordentlichen Unternehmens-KI gehören: Freigaben vor kritischen Aktionen, ein Audit-Log aller Schritte und klare Rechte, auf welche Systeme die KI zugreifen darf. Eine Rechtsberatung ersetzen sie nicht.